Kleinaktionäre gehen leer aus

Verfassungsbeschwerde gegen Varta-Sanierung ist unzulässig

Der Batteriehersteller Varta steckt tief in der Krise, Aktionäre müssen sich auf den Verlust ihres Geldes einstellen. Das wurde von Gerichten gebilligt. Was sagt das Bundesverfassungsgericht dazu?

Die Sanierung von Varta kann starten. (Archivbild) Foto: Stefan Puchner/dpa
Die Sanierung von Varta kann starten. (Archivbild)

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von mehreren Aktionären gegen den umstrittenen Sanierungsplan des Batterieherstellers Varta nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. 

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