Arbeit

Priesterin gewinnt Klage: Mindestlohn im Yoga-Ashram

Yoga Vidya betreibt bundesweit Yoga-Zentren und bietet Tausende Kurse an. Mitglieder leisten Seva - uneigennützige Dienste. Doch ist ein Taschengeld dafür genug?

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Ja, die Klägerin hat Arbeitnehmerstatus und damit Anspruch auf Mindestlohn. Foto: Martin Schutt/dpa
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Ja, die Klägerin hat Arbeitnehmerstatus und damit Anspruch auf Mindestlohn.

Erfurt (dpa) - Eine geweihte Priesterin, die in Ashram-Tradition lebte und als «Sevaka» (Dienende) nach Spiritualität strebte: Deutschlands höchste Arbeitsrichter hatten es am Dienstag in Erfurt mit einem nicht alltäglichen Fall zu tun. Es ging um die Gemeinschaft Yoga Vidya e.V. mit Hauptsitz in Horn-Bad Meinberg in Nordrhein-Westfalen - nach eigenen Angaben für Yogalehrer Europas größtes Aus- und Weiterbildungszentrum.

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