Priesterin gewinnt Klage: Mindestlohn im Yoga-Ashram
Yoga Vidya betreibt bundesweit Yoga-Zentren und bietet Tausende Kurse an. Mitglieder leisten Seva - uneigennützige Dienste. Doch ist ein Taschengeld dafür genug?
Erfurt (dpa) - Eine geweihte Priesterin, die in Ashram-Tradition lebte und als «Sevaka» (Dienende) nach Spiritualität strebte: Deutschlands höchste Arbeitsrichter hatten es am Dienstag in Erfurt mit einem nicht alltäglichen Fall zu tun. Es ging um die Gemeinschaft Yoga Vidya e.V. mit Hauptsitz in Horn-Bad Meinberg in Nordrhein-Westfalen - nach eigenen Angaben für Yogalehrer Europas größtes Aus- und Weiterbildungszentrum.