Arbeitgeber mit Beschwerde zu Nachtzuschlägen erfolgreich
Zwei Firmen sollen Nachtschichtarbeitern höhere Zuschläge zahlen als tariflich vereinbart. So entschied es zumindest das Bundesarbeitsgericht. In Karlsruhe geht es für die Arbeitgeber besser aus.

Karlsruhe (dpa) - Im Streit um tarifliche Nachtzuschläge bei Schichtarbeit haben zwei Unternehmen am Bundesverfassungsgericht einen Erfolg eingefahren. Sie hatten sich mit Verfassungsbeschwerden gegen zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nach Karlsruhe gewandt. Das Gericht hatte sie zur Zahlung höherer als der tariflich vereinbarten Zuschläge für Nachtschichtarbeit verurteilt. Der Erste Senat in Karlsruhe hob die Urteile nun auf und verwies die Sachen ans BAG zurück. (Az. 1 BvR 1109/21 und 1 BvR 1422/23)