Wohnungsbau

Barrierefrei hat Vorrang: BGH erlaubt Aufzug und Rampe

Ein Gesetz will es Älteren oder Menschen mit Behinderung leichter machen, über Aufzüge oder Rampen in die Wohnung zu kommen. In zwei Streitfällen hat der BGH jetzt ein klares Zeichen gesetzt.

Der BGH erlaubt dem Kläger Klaus Ehrl im Hinterhof eines Jugendstilhauses in München einen Aufzug zu bauen - und setzt damit ein klares Zeichen. Foto: Susanne Kupke-Flohr/dpa
Der BGH erlaubt dem Kläger Klaus Ehrl im Hinterhof eines Jugendstilhauses in München einen Aufzug zu bauen - und setzt damit ein klares Zeichen.

Karlsruhe/München/Bonn (dpa) - Die Traumwohnung im Altbau kann schnell zum Alptraum werden - wenn man älter wird, auf einen Rollstuhl angewiesen ist oder mit dem Kinderwagen nicht in die obere Etage kommt zum Beispiel. In zwei Fällen hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun ein Machtwort gesprochen und das Recht auf bauliche Veränderungen für einen barrierefreien Umbau des Gemeinschaftseigentums in Mehrfamilienhäusern betont.

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