Deutsche Einheit

Bundesverfassungsgericht: Soli darf bleiben - noch

Ja oder Nein zum Soli? Seit Jahren schwelt ein Streit um die umstrittene Abgabe, einst gedacht für die Kosten der Wiedervereinigung. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Der Zweite Senat hatte den Soli unter die Lupe genommen. Foto: Uwe Anspach/dpa
Der Zweite Senat hatte den Soli unter die Lupe genommen.

Karlsruhe (dpa) - Der Solidaritätszuschlag darf erst einmal weiter erhoben werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und wies damit eine Beschwerde von mehreren FDP-Politikern zurück. Die bisher noch von dem Abschlag betroffenen Steuerpflichtigen – Unternehmen, Kapitalanleger und Gutverdienende – müssen die Abgabe also weiter zahlen. 

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