Verwaltungsgericht München

Verfassungsschutz darf Bayern-AfD vorerst weiter beobachten

Im September hatte das bayerische Innenministerium mitgeteilt, dass die AfD nunmehr auch in Bayern als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Die Partei zog daraufhin vor Gericht.

Vorerst weiter unter Beobachtung des Verfassungsschutzes: die AfD in Bayern. Foto: Daniel Karmann/dpa
Vorerst weiter unter Beobachtung des Verfassungsschutzes: die AfD in Bayern.

München (dpa) - Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die Landes-AfD vorerst weiter beobachten. Das Verwaltungsgericht München lehnte entsprechende Anträge der Partei am Montag ab. Demnach darf der Landesverband auf Basis offen zugänglicher Informationen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren beobachtet werden. Wann diese erfolge, lasse sich bisher nicht sagen.

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