Wiesbadener Verwaltungsgericht

Hessische AfD darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

Das Wiesbadener Verwaltungsgericht beurteilt die Einstufung der hessischen AfD als Verdachtsfall für den Verfassungsschutz als rechtmäßig. Die Partei bewege sich außerhalb der verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit, heißt es in der Begründung.

Blick auf das Parteilogo bei einem AfD-Bundesparteitag. Foto: Carsten Koall/dpa/Symbolbild
Blick auf das Parteilogo bei einem AfD-Bundesparteitag.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Die hessische AfD darf nach einem Beschluss des Wiesbadener Verwaltungsgerichts als sogenannter Verdachtsfall vom Landesverfassungsschutz beobachtet werden. Es lägen «ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte über Bestrebungen des hessischen Landesverbands der AfD vor, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in Ausgestaltung der Garantie der Menschenwürde und des Demokratieprinzips» gerichtet seien, teilte das Gericht am Dienstag nach seiner Entscheidung über den Eilantrag mit.

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