Hessische AfD darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden
Das Wiesbadener Verwaltungsgericht beurteilt die Einstufung der hessischen AfD als Verdachtsfall für den Verfassungsschutz als rechtmäßig. Die Partei bewege sich außerhalb der verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit, heißt es in der Begründung.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Die hessische AfD darf nach einem Beschluss des Wiesbadener Verwaltungsgerichts als sogenannter Verdachtsfall vom Landesverfassungsschutz beobachtet werden. Es lägen «ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte über Bestrebungen des hessischen Landesverbands der AfD vor, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in Ausgestaltung der Garantie der Menschenwürde und des Demokratieprinzips» gerichtet seien, teilte das Gericht am Dienstag nach seiner Entscheidung über den Eilantrag mit.