Gericht

Verfassungsschutz darf AfD in Bayern als Partei beobachten

Bayerns AfD hinkt dem Umfragehoch der Partei in anderen Bundesländern deutlich hinterher. Auch das Urteil zur zulässigen Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst dürfte keinen Rückenwind bedeuten. Oder doch?

Die AfD kann nun auch in Bayern durch den Verfassungsschutz beobachtet werden. Foto: Daniel Karmann/dpa
Die AfD kann nun auch in Bayern durch den Verfassungsschutz beobachtet werden.

München (dpa) - Knapp drei Wochen vor der Landtagswahl läuft es für Bayerns AfD alles andere als rund. Verglichen mit anderen Bundesländern oder dem Bund hinken die Rechtspopulisten im Freistaat mit 12 bis 14 Prozent dem allgemeinen Umfragehoch hinterher. Eigene Themen konnte die AfD im Wahlkampf bisher nicht platzieren, dafür sorgten etwa Ermittlungen wegen eines Wahlplakats mit einer verbotenen Losung der SA, der Sturmabteilung der NSDAP, deren Verwendung strafbar ist, für Ärger und ungeliebte Schlagzeilen.

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