Verwaltungsgerichts-Urteil

Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Die AfD wollte sich in Bayern gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz wehren. Obwohl die Klage der Partei dagegen scheiterte, dürfte das Streitthema nicht zu Ende sein.

Der Verfassungsschutz darf nach einem Gerichtsurteil die AfD in Bayern beobachten. Foto: Daniel Karmann/dpa
Der Verfassungsschutz darf nach einem Gerichtsurteil die AfD in Bayern beobachten.

München (dpa) - Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Eine Klage des bayerischen Landesverbands gegen die Beobachtung wies das Verwaltungsgericht München als unbegründet zurück. Das Gericht habe in der dreitägigen mündlichen Verhandlung tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD festgestellt.

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