Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD beobachten
Die AfD wollte sich in Bayern gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz wehren. Obwohl die Klage der Partei dagegen scheiterte, dürfte das Streitthema nicht zu Ende sein.
München (dpa) - Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Eine Klage des bayerischen Landesverbands gegen die Beobachtung wies das Verwaltungsgericht München als unbegründet zurück. Das Gericht habe in der dreitägigen mündlichen Verhandlung tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD festgestellt.