Justiz

Justizskandal oder Recht? «Badewannen-Mord» vor Gericht

Wiederaufnahmeverfahren sind möglich, wenn es neue Tatsachen oder Beweise gibt, so wie bei Manfred Genditzki. Saß er womöglich über 13 Jahre lang unschuldig im Gefängnis?

Manfred Genditzki (M) kommt in den Gerichtssaal am Landgericht München I. Hinter ihm betritt sein Rechtsanwalt den Saal. Foto: Matthias Balk/dpa
Manfred Genditzki (M) kommt in den Gerichtssaal am Landgericht München I. Hinter ihm betritt sein Rechtsanwalt den Saal.

München (dpa) - 13 Jahre lang saß Manfred Genditzki in Haft - wegen eines Mordes, den er nach eigener Aussage nicht begangen hat. Nun ist der Prozess um den Tod einer 87-Jährigen in der Badewanne in ihrem Haus in Rottach-Egern neu aufgerollt worden - und die Hoffnungen sind groß, dass der 62-Jährige rehabilitiert wird. «Wir rechnen mit einem Freispruch», sagte Genditzkis Verteidigerin Regina Rick am Mittwoch nach Beginn des Wiederaufnahmeverfahrens vor dem Landgericht München I. Für den als «Badewannen-Mord» bekannten Prozess sind zunächst bis Anfang Juli 19 weitere Verhandlungstage angesetzt.

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