Justiz

Unschuldig in Haft: Freispruch für Genditzki rechtskräftig

Jahrelang saß er unschuldig im Gefängnis. Jetzt ist der Freispruch für Manfred Genditzki vom Vorwurf des Mordes rechtskräftig.

Manfred Genditzki verlässt nach der Urteilsverkündung im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mordfall das Gericht in München. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Manfred Genditzki verlässt nach der Urteilsverkündung im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mordfall das Gericht in München.

München (dpa) - Nach jahrelangem Kampf für die Anerkennung seiner Unschuld ist der Freispruch für Manfred Genditzki vom Vorwurf des Mordes rechtskräftig. Wie Gerichtssprecher Laurent Lafleur am Samstag mitteilte, wurde das Urteil des Landgerichts München I im Prozess um den angeblichen «Badewannen-Mord» von Rottach-Egern am Freitag um 24 Uhr rechtskräftig.

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