BGH kassiert Kosten-Klausel in Riester-Vertrag
Die Riester-Rente ist ein Auslaufmodell, doch bestehende Verträge sollen weiter gelten können. Über einen Passus zu anfallenden Kosten hat nun der BGH entschieden. Das Urteil dazu dürfte viele Verbraucher interessieren.
Karlsruhe (dpa) - Für Kunden und Kundinnen von Sparkassen und Volksbanken mit Riester-Altersvorsorge lohnt sich ein Blick in den Vertrag. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten für unwirksam erklärt. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die mehrere Verfahren zu solchen Klauseln gestartet hatte, dürften Hunderttausende Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen sein.