Prämiensparverträge: BGH bestätigt Maßstab zur Zinsanpassung
Vor 20 Jahren entschied der BGH, dass Kunden mit Prämiensparverträgen wegen unwirksamer Klauseln teils nachträglich Geld zusteht. Aber wie viel?
Karlsruhe (dpa) - Seit Jahren streiten Verbraucherschützer mit Sparkassen und Volksbanken vor Gericht über Nachzahlungen wegen unwirksamer Zinsklauseln bei Prämiensparverträgen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in einem Urteil erstmals einen Referenzzins für die Nachberechnung der Zinsen bestätigt. Konkret ging es um zwei Entscheidungen der Oberlandesgerichte Naumburg und Dresden, die eine Zinsberechnung auf Grundlage der Umlaufrendite börsennotierter Bundesanleihen mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit festgelegt hatten. Der Referenzzinssatz habe der Überprüfung des BGH standgehalten, so der Senat.