Unwirksame Vertragsklauseln

Bankgebühren zurück? Kunde gewinnt am BGH gegen Sparkasse

Kontogebühren erhöhen oder einführen - ohne aktive Zustimmung der Kunden? Das hat der Bundesgerichtshof Banken und Sparkassen schon 2021 untersagt. Wie weit gehen die Rückzahlungsansprüche zurück?

Schon 2021 erklärte der BGH bestimmte Vertragsklauseln in den Geschäftsbedingungen von Sparkassen und Banken für unwirksam. (Archivbild) Foto: Uli Deck/dpa
Schon 2021 erklärte der BGH bestimmte Vertragsklauseln in den Geschäftsbedingungen von Sparkassen und Banken für unwirksam. (Archivbild)

Karlsruhe (dpa) - Im Streit um die Rückzahlung von Bankgebühren, die aufgrund einer unwirksamen Vertragsklausel erhoben wurden, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Bank- und Sparkassenkunden gestärkt. Der Umstand, dass ein Kunde die zu Unrecht erhobenen Gebühren mehr als drei Jahre lang widerspruchslos zahlte, führe nicht dazu, dass die Sparkasse das Geld behalten dürfe, urteilte der Senat in Karlsruhe. Eine bei Energielieferungsverträgen angewandte sogenannte Dreijahreslösung des BGH finde hier keine Anwendung.

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