Tarifkonflikt

Arbeitsgericht: Lokführergewerkschaft darf streiken

Mit einer einstweiligen Verfügung wollte die Bahn den mehrtägigen Lokführerstreik ab Mittwoch stoppen - und ist damit in erster Instanz gescheitert. Der Konzern will allerdings einen neuen Anlauf nehmen.

Die Deutsche Bahn geht davon aus, dass der Lokführerstreik Millionen Fahrgäste betreffen wird. Foto: Moritz Frankenberg/dpa
Die Deutsche Bahn geht davon aus, dass der Lokführerstreik Millionen Fahrgäste betreffen wird.

Frankfurt/Berlin (dpa) - Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf aus Sicht des Arbeitsgerichts Frankfurt ab Mittwoch den Schienenverkehr in Deutschland bestreiken. Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung der Deutschen Bahn in erster Instanz abgelehnt, wie es mitteilte.

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.