Arbeitsgericht: Lokführergewerkschaft darf streiken
Am Arbeitsgericht Frankfurt wollte die Bahn den erneuten Lokführerstreik stoppen - und ist in erster Instanz gescheitert. Auf Millionen Passagiere kommen damit erneut Behinderungen zu.
Frankfurt/Main (dpa) - Der Lokführerstreik der Gewerkschaft GDL darf zunächst wie geplant bis Mittwochmorgen stattfinden. Die Deutsche Bahn scheiterte vorerst mit dem Versuch, den Ausstand mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehntebeine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf ab. Der Ausstand sei rechtmäßig und nicht unverhältnismäßig, sagte Richterin Stephanie Lenze. Die Bahn kündigte an, gegen den Entscheid Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht einzulegen. Darüber soll laut Unternehmen am Dienstag entschieden werden. Ein genauer Termin stand zunächst nicht fest.