Bahn

Arbeitsgericht: Lokführergewerkschaft darf streiken

Am Arbeitsgericht Frankfurt wollte die Bahn den erneuten Lokführerstreik stoppen - und scheitert in erster Instanz. Auf Millionen Passagiere kommen damit wieder Behinderungen zu.

Güterwaggons stehen auf dem Gelände vom Rangierbahnhof Maschen. Foto: Bodo Marks/dpa
Güterwaggons stehen auf dem Gelände vom Rangierbahnhof Maschen.

Frankfurt/Main (dpa) - Der Lokführerstreik der Gewerkschaft GDL darf zunächst wie geplant bis Mittwochmorgen stattfinden. Die Deutsche Bahn scheiterte vorerst mit dem Versuch, den Ausstand mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Montagabend eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf ab. Der Ausstand sei rechtmäßig und nicht unverhältnismäßig, sagte Richterin Stephanie Lenze. Die Bahn kündigte an, gegen den Entscheid Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht einzulegen. Darüber soll laut Unternehmen am Dienstag entschieden werden. Ein genauer Termin stand zunächst nicht fest.

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