Justiz

Trump-Anklägerin darf Ermittlungen in Georgia weiterführen

In Georgia wird Ex-Präsident Trump versuchte Wahlfälschung vorgeworfen, doch die Schlagzeilen dominierte zuletzt die zuständige Staatsanwältin. Sie wird vorerst nicht von dem Fall abgezogen.

Staatsanwältin Fani Willis wird nicht von dem laufenden Wahlbetrugsverfahren gegen Donald Trump abgezogen. Foto: John Bazemore/AP/dpa
Staatsanwältin Fani Willis wird nicht von dem laufenden Wahlbetrugsverfahren gegen Donald Trump abgezogen.

Washington/Atlanta (dpa) - Die leitende Staatsanwältin im Wahlbetrugsverfahren gegen Ex-Präsident Donald Trump im US-Bundesstaat Georgia darf ihre Ermittlungen in dem Fall weiterführen. Die Belege der Gegenseite reichten nicht aus, um Fani Willis einen Interessenkonflikt nachzuweisen, der es rechtfertige, sie von dem Fall abzuziehen, urteilte der zuständige Richter, Scott McAfee. Durch ihre frühere romantische Beziehung zu einem anderen Staatsanwalt in dem Fall, Nathan Wade, bleibe aber der «Anschein der Unangemessenheit» bestehen. Dieser müsse ausgeräumt werden, entweder indem sich Wade oder sie aus dem Verfahren zurückzögen, hieß es in der Urteilsbegründung. 

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