EuGH: Verwaltung kann Mitarbeiterinnen Kopftuch verbieten
Die Richter des Europäischen Gerichtshofs urteilen, dass ein Kopftuchverbot unter bestimmten Bedingungen keine Diskriminierung darstellt. Hintergrund ist ein Fall aus Belgien.
Luxemburg (dpa) - Ein Kopftuchverbot in öffentlichen Verwaltungen ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter Umständen rechtens. Das sei keine Diskriminierung, solange solche Verbote religiöser Zeichen allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal der Verwaltung angewandt würden und sich auf das absolut Notwendige beschränkten, teilten die Richter des höchsten europäischen Gerichts in Luxemburg mit.