Bundesgerichtshof

Umgang mit Kind darf nicht an Geldzahlungen geknüpft sein

Geld an den Ex-Partner gegen Umgang mit dem Kind? Solche Regelungen können sittenwidrig sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nun in einem Fall entschieden.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Karlsruhe (dpa) - Der Umgang mit dem eigenen Kind nach Trennung oder Scheidung darf nicht an Zahlungen an den Partner geknüpft und dadurch erzwungen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bezeichnete ein solches Vorgehen als sittenwidrig und hob eine Entscheidung der Vorinstanz auf.

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