Soziales

BGH stärkt Rechte zu betreuender Menschen

Manchmal brauchen Menschen aus gesundheitlichen Gründen Hilfe, um Dinge zu erledigen. Dabei haben sie Mitspracherecht - auch wenn der eigene Wunsch aus Sicht Dritter nicht der beste Weg ist.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte zu betreuender Menschen bei der Auswahl ihres Betreuers gestärkt. Wünscht ein erwachsener Mensch aus freien Stücken einen bestimmten Betreuer und lehnt einen anderen ab, ist dies demnach auch dann zu respektieren, wenn die Fortführung der bestehenden Betreuung objektiv vorteilhaft wäre.

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