Verkehrsreform

Wissing: Kein flächendeckendes Tempo 30 in Städten

Das Straßenverkehrsgesetz ist die Grundlage für das Verkehrsrecht. Experten erwarten von einer geplanten Reform einen «Modernisierungsschub». Der Minister schlägt Pflöcke ein.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt zu bestimmten Zeiten. Foto: Paul Zinken/dpa
Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt zu bestimmten Zeiten.

Berlin (dpa) - Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) will Kommunen bei der Verkehrsplanung neue Entscheidungsspielräume vor Ort ermöglichen. «Erleichterungen schaffen wir vor allem für Sicherheitsmaßnahmen an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Fußgängerüberwegen. Ein flächendeckendes Tempo 30 wird es aber nicht geben», sagte Wissing am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

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