Weg zur Neuwahl

So funktioniert die Vertrauensfrage im Bundestag

Vertrauensfrage, Auflösung des Bundestages, Neuwahl - das war es dann mit der 20. Wahlperiode. Ein Überblick über Akteure, Vorschriften und Verfahrensfragen.

Vertrauensfrage, Auflösung des Bundestages - dann wird es im Plenarsaal leer. Foto: Fabian Sommer/dpa
Vertrauensfrage, Auflösung des Bundestages - dann wird es im Plenarsaal leer.

Berlin (dpa) - Dass ein Bundeskanzler im Bundestag die Vertrauensfrage nach Artikel 68 Grundgesetz stellt, ist in der Geschichte der Bundesrepublik erst fünfmal vorgekommen. Zweimal (November 2001 und Juli 2005) griff Gerhard Schröder (SPD) zu diesem Mittel. Davor stellten Willy Brandt (SPD) im September 1972, Helmut Schmidt (SPD) im Februar 1982 und Helmut Kohl (CDU) im Dezember 1982 die Vertrauensfrage. 

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