Nachtragshaushalt auf dem Prüfstand: «Heftiges Programm»
Trotz Schuldenbremse wurde der Haushalt 2021 mit 60 Milliarden Euro aufgestockt - bei Notlagen wie der Corona-Krise geht das. Aber darf der Bund das Geld auch für Klimaschutz nutzen?
Karlsruhe (dpa) - In Notlagen wie einer Pandemie darf der Staat trotz Schuldenbremse Kredite aufnehmen - aber darf er auch Gelder zur Bekämpfung der Corona-Krise umschichten in Fonds zum Klimaschutz? Mit dieser Frage hat sich das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch beschäftigt. «Wir haben ein heftiges Programm vor uns», sagte die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König, zu Beginn der Verhandlung in Karlsruhe.