Bundesverfassungsgericht

Nach Verurteilung: Frankfurts Ex-OB scheitert mit Beschwerde

Peter Feldmann wehrte sich gegen ein Urteil des Frankfurter Landgerichts und eine abgelehnte Revision des Bundesgerichtshofs. Nun verkündete das Verfassungsgericht seine Entscheidung.

Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann war im Dezember 2022 in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 175 Euro verurteilt worden. Die Verurteilung wegen Vorteilsannahme ist nun rechtskräftig. Foto: Sebastian Gollnow/dpa-Pool/dpa
Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann war im Dezember 2022 in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 175 Euro verurteilt worden. Die Verurteilung wegen Vorteilsannahme ist nun rechtskräftig.

Karlsruhe/Frankfurt (dpa) - Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann ist mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Seine Verurteilung wegen Vorteilsannahme ist nun rechtskräftig.

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.