Cum-Ex-Schlüsselfigur scheitert am Bundesverfassungsgericht
Steueranwalt Hanno Berger gilt als Architekt der Cum-Ex-Deals. Gegen seine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung wehrt er sich in allen Instanzen. Doch Karlsruhe wies ihn ab.
Karlsruhe (dpa) - Hanno Berger hat im Kampf gegen eine lange Haftstrafe wegen schwerer Steuerhinterziehung vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Er gilt als Schlüsselfigur der Cum-Ex-Geschäfte. Eine Verfassungsbeschwerde von Berger, die sich gegen das frühere Verwerfen seiner Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH) richtete, sei nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. «Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht hinreichend begründet worden ist.»