Bundesgerichtshof

Zivilurteil gegen verurteilten Doppelmörder: Beschwerde

Ein verurteilter Doppelmörder will eine Wiederaufnahme des Prozesses. In einem Zivilverfahren gegen ihn scheitert der Versuch, mögliche neue Beweise vorzulegen. Eine Beschwerde beim BGH soll helfen.

Sina Moslehi (l), Anwalt, neben Anja Darsow (r), Ehefrau des als Doppelmörder verurteilten A. Darsow. Foto: Andreas Arnold/dpa/Archivbild
Sina Moslehi (l), Anwalt, neben Anja Darsow (r), Ehefrau des als Doppelmörder verurteilten A. Darsow.

Darmstadt (dpa/lhe) - Die Anwälte eines verurteilten Doppelmörders kämpfen weiter um eine neue Beweisaufnahme: Gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt in einem Zivilprozess wurde am Bundesgerichtshof (BGH) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Die Beschwerde sei fristgerecht eingegangen, müsse aber noch begründet werden, sagte der Anwalt Sina Moslehi auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Eine mögliche Entscheidung werde sich wohl noch hinziehen.

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