Bundesverwaltungsgericht

Söder lobt Leipziger Urteil: Das Kreuz «gehört zu Bayern»

Ein Kreuz in jedem staatlichen Gebäude in Bayern - seit Jahren wird darüber gestritten, ob das rechtmäßig ist. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Doch der Streit ist noch nicht zu Ende.

Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative von Markus Söder den Kreuzerlass beschlossen. Foto: Sven Hoppe/dpa
Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative von Markus Söder den Kreuzerlass beschlossen.

Leipzig/München (dpa) - Die Kreuze in Bayerns Behörden dürfen hängen bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag Klagen gegen den umstrittenen Kreuzerlass des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) abgewiesen. Die seit 2018 geltende Vorschrift, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss, ist aus Sicht der Leipziger Richter rechtens.

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.