Bayern

Bundesgericht verhandelt über Söders Kreuzerlass

Seit 2018 muss in staatlichen Gebäuden in Bayern ein Kreuz hängen - «als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung». Ist das rechtens?

Hat erlassen, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kruzifix hängen muss: Ministerpräsident Markus Söder. Foto: Sven Hoppe/dpa
Hat erlassen, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kruzifix hängen muss: Ministerpräsident Markus Söder.

München/Leipzig (dpa) - Das Kreuz mit dem Kreuz: Seit 2018 muss in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kruzifix hängen - und seitdem gibt es Kritik an dieser Verordnung. Nun beschäftigt der sogenannte Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort soll am Donnerstag (14. Dezember) über die umstrittene Vorschrift verhandelt werden.

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