Kriminalität

Kabinett beschließt Regeln für V-Personen

Ihr Einsatz ist heikel und umstritten: V-Personen sollen der Polizei gegen Geld Informationen aus ihren kriminellen Milieus liefern. Die Bundesregierung will ihren Einsatz nun regeln.

Vertrauenspersonen sind keine hauptberuflichen Ermittler. Sie werden zum Beispiel von der Polizei oder auch von dem Verfassungsschutz angeworben, um aus ihrer eigenen extremistischen oder kriminellen Gruppe Informationen zu liefern - meist gegen Bargeld. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Vertrauenspersonen sind keine hauptberuflichen Ermittler. Sie werden zum Beispiel von der Polizei oder auch von dem Verfassungsschutz angeworben, um aus ihrer eigenen extremistischen oder kriminellen Gruppe Informationen zu liefern - meist gegen Bargeld.

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will für den Einsatz sogenannter Vertrauenspersonen der Polizei in kriminellen Milieus oder Extremisten-Kreisen erstmals detaillierte Regelungen festschreiben. Das sieht ein Entwurf aus dem Bundesjustizministerium vor, den das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen hat. Wie bei anderen verdeckten Maßnahmen soll in Zukunft auch der Einsatz von V-Personen «einer anfänglichen und einer fortlaufenden gerichtlichen Kontrolle unterliegen». Konkrete Vorgaben enthält der Entwurf auch für Fälle, in denen verdeckte Ermittler oder V-Leute Menschen aus dem kriminellen Milieu zu Straftaten verleiten, etwa um nicht aufzufliegen. Der Gesetzentwurf muss noch durch den Bundestag. 

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.