Justiz

Hessische AfD darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

Der hessische Landesverband der AfD ist ein Verdachtsfall für den Verfassungsschutz. Es lägen genug Beweise für eine Bedrohung der Menschenwürde und des Demokratieprinzips vor.

Die AfD in Hessen darf laut Gerichtsbeschluss vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Foto: Andreas Arnold/dpa
Die AfD in Hessen darf laut Gerichtsbeschluss vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Wiesbaden (dpa) - Der hessische Landesverband der AfD darf nach einem Beschluss des Wiesbadener Verwaltungsgerichts als sogenannter Verdachtsfall vom Landesverfassungsschutz beobachtet werden.

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