Gutachten: Altschulden-Übernahme nur mit Grundgesetz-Reform
Kanzler Scholz hat sich selbst dafür eingesetzt: Der Bund sollte überschuldeten Kommunen beispringen. Doch das wird für die Ampel-Koalition extrem schwierig.
Berlin (dpa) - Die Übernahme kommunaler Altschulden durch den Bund ist einem Gutachten zufolge nicht ohne Änderungen des Grundgesetzes möglich. Da die finanzielle Entlastung der Kommunen derzeit Länderaufgabe sei, müsste der Bund ausdrücklich zu einer Schuldenübernahme ermächtigt werden, heißt es in der Studie des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags im Auftrag der FDP-Fraktion, über die zuerst die «Rheinische Post» berichtete. Damit wird eine Lösung der Schuldenproblematik in dieser Legislaturperiode unwahrscheinlich.