Bundesverfassungsgericht

«Cum Ex»-Tagebuchstreit: Banker scheitert mit Beschwerde

Der BGH hatte schon im vergangenen Jahr entschieden: Die «Süddeutsche Zeitung» durfte aus Tagebüchern eines Bankers zitieren. Der wandte sich daraufhin an das höchste deutsche Gericht – ohne Erfolg.

Der Kläger hatte sich mit der Beschwerde in Karlsruhe gegen die Abweisung seiner Klage auf Unterlassung durch den Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr gewendet. Foto: Uli Deck/dpa
Der Kläger hatte sich mit der Beschwerde in Karlsruhe gegen die Abweisung seiner Klage auf Unterlassung durch den Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr gewendet.

Karlsruhe (dpa) - Im Streit um die wörtliche Wiedergabe aus seinen beschlagnahmten Tagebüchern ist der Hamburger Banker Christian Olearius am Bundesverfassungsgericht gescheitert.

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