Bundesverwaltungsgericht kippt Anwohnerparkgebühren
Leipzig/Freiburg (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bestimmungen für drastisch erhöhte Anwohnerparkgebühren in Freiburg gekippt. Die Regelungen seien unwirksam, weil die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung hätte erlassen müssen, entschied das Gericht in Leipzig am Dienstag. Außerdem stuften die Bundesrichter verschiedene in dem Regelwerk enthaltene Ermäßigungen aus sozialen Gründen sowie Gebührensprünge für unterschiedlich lange Fahrzeuge als unzulässig ein. Auch das führe zur Nichtigkeit der Satzung. Das Urteil gilt als Wegweiser für andere Kommunen, die ebenfalls Änderungen beim Anwohnerparken planen oder schon beschlossen haben.