Cybercrime

BGH-Urteil zu Cyberbunker-Bande von Traben-Trarbach gefällt

Cyber-Kriminelle wickeln in einem Bunker an der Mosel Drogendelikte, Datenhehlerei und Falschgeldgeschäfte ab. Die Anklage wirft ihnen Beihilfe vor, das Landgericht folgt dem nicht. Nun hat der BGH dazu entschieden.

Blick auf das Gelände eines ehemaligen Bundeswehr-Bunkers in Traben-Trarbach, der als Cyber-Bunker bekannt wurde. Foto: Thomas Frey/dpa
Blick auf das Gelände eines ehemaligen Bundeswehr-Bunkers in Traben-Trarbach, der als Cyber-Bunker bekannt wurde.

Karlsruhe (dpa) - Als die Polizei vor rund vier Jahren das erste deutsche Darknetzentrum in einer früheren Nato-Bunkeranlage in Rheinland-Pfalz aushob, war das Aufsehen groß. Nun ist das Urteil in einem der bundesweit größten Prozesse um Cybercrime weitgehend rechtskräftig.

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