Gericht

Zum Nachbarn schwenkbare Überwachungskamera unzulässig

Überwachungskameras zu installieren, kann das Sicherheitsgefühl verbessern. Unter bestimmten Bedingungen kann es aber auch das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzen, wie ein Gericht entschied.

Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. Foto: Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal.

Gelnhausen (dpa/lhe) - Allein das Aufstellen einer schwenkbaren Überwachungskamera ist einem Urteil des Amtsgerichts Gelnhausen zufolge unzulässig, wenn die Kamera elektronisch auf das Nachbargrundstück ausgerichtet werden kann. Das teilte das Gericht am Montag mit. Es sei bereits unzulässig, durch die Existenz einer Kamera bei dem Nachbarn ein zumindest nachvollziehbares Gefühl zu erzeugen, er könne jederzeit beobachtet werden

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