Brandenburg

Behördenfehler: Familie muss Grundstück und Haus räumen

Bei einer Zwangsversteigerung erwarb eine Familie ein Grundstück, nahm Kredite auf und baute ein Haus. Jahre später stellt sich heraus: Es wurden Fehler gemacht. Nun muss die Familie gehen.

Der 5. Senat des Brandenburger Oberlandesgerichts hat entschieden, dass eine Familie ein von ihr ersteigertes Grundstück zurückgeben muss. Foto: Soeren Stache/dpa
Der 5. Senat des Brandenburger Oberlandesgerichts hat entschieden, dass eine Familie ein von ihr ersteigertes Grundstück zurückgeben muss.

Brandenburg/Havel (dpa) - Eine Familie aus Rangsdorf südlich von Berlin muss wegen einer fehlerhaften Zwangsversteigerung ihr selbst errichtetes Eigenheim verlassen und das Grundstück an den Eigentümer übergeben. Zudem muss die Familie das Haus binnen eines Jahres abreißen lassen. Dies entschied der 5. Senat des Brandenburger Oberlandesgerichts in seinem nun verkündeten Urteil. Zudem muss die Familie für die Nutzung des Grundstücks eine Entschädigung an den Eigentümer zahlen. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

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