Zivilurteil gegen Doppelmörder bestätigt
Ein verurteilter Doppelmörder muss Schadenersatz zahlen. Das Zivilverfahren sollte eine Möglichkeit für eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens bieten. Ein Gericht lehnte das jedoch ab. Seine Frau will nun einen Privatdetektiv engagieren.
Darmstadt (dpa/lhe) - Es dauerte nur wenige Minuten, bis die Berufung eines verurteilten Gewaltverbrechers in einem Zivilverfahren scheiterte. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat den verurteilten Doppelmörder Andreas Darsow in einem Zivilverfahren zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt und mögliche neue Beweise zu der Gewalttat nicht zugelassen. Das OLG bestätigte am Mittwoch in Darmstadt damit das Urteil der ersten Instanz zur Zahlung von knapp 70 000 Euro an das Land Hessen in allen Punkten und ließ eine Revision nicht zu.