Kriminalität

Vierjähriger in Sack erstickt - Urteil rechtskräftig

Eine Sektenführerin misshandelt ein Kind lange. In einem zugeschnürten Sack erstickt der Vierjährige. Der grausame Fall von 1988 findet erst jetzt einen Abschluss. Die Täterin muss lebenslang in Haft.

Der BGH verwirft die Revision einer ehemaligen Sektenführerin, die wegen Mordes verurteilt worden war. (Archivbild) Foto: Uli Deck/dpa
Der BGH verwirft die Revision einer ehemaligen Sektenführerin, die wegen Mordes verurteilt worden war. (Archivbild)

Karlsruhe/Frankfurt/Main (dpa) -  Jahrelange Misshandlungen und ein grausamer Mord: Mehr als 36 Jahre nach dem Tod eines kleinen Jungen in Hanau ist das Urteil gegen eine ehemalige Sekten-Anführerin rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision der Frau. Die 2023 vom Landgericht Frankfurt ausgesprochene lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes aus niederen Beweggründen ist damit rechtskräftig, teilte der BGH mit. 

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