Staatsgerichtshof

Verhandlung über Klagen zur Polizeiausbildung

Ein Polizist schaltet die Bodycam auf seiner Uniform ein. Foto: Monika Skolimowska/dpa/Symbolbild
Ein Polizist schaltet die Bodycam auf seiner Uniform ein.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden hat sich am Mittwoch mit zwei Verfassungsklagen im Zusammenhang mit der Polizeiausbildung im Land befasst. «Es ist keine Entscheidung gefällt worden, wie zu erwarten war», sagte ein Justizsprecher. «Es wird noch bekannt gegeben, wann eine Entscheidung zu erwarten ist.»

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In zwei mündlichen Verhandlungen beschäftigte sich das höchste Gericht des Landes erst mit einem sogenannten Normenkontrollantrag der oppositionellen AfD-Fraktion und dann mit einer gemeinsamen Klage der SPD- und der FDP-Opposition im Landtag. Es geht um das 2021 verabschiedete Landesgesetz zur Gründung der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) in Wiesbaden.

Die AfD kritisiert, das Gesetz sei angesichts der einstigen Corona-Beschränkungen im Wiesbadener Landtag formell verfassungswidrig zustandegekommen. Es habe eine Verletzung der Beratungsfähigkeit des Landesparlaments und einen Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Plenarsitzungen gegeben.

SPD und FDP sehen bei der HöMS die Wissenschaftsfreiheit in Gefahr. Sie halten der schwarz-grünen Landesregierung «Etikettenschwindel» vor. Sie schmücke sich mit der Bezeichnung Hochschule, habe aber die Wissenschaftsfreiheit der Hochschule «entkernt». Das Innenministerium könne bei ihr «durchregieren». Das Ministerium hat dagegen früher mitgeteilt, die Landesregierung sei von der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Gründung der Hochschule überzeugt. Die HöMS bietet Studiengänge für Polizei- und Verwaltungsberufe an.