Staatsgerichtshof

Verhandlung über Klagen zur Polizeiausbildung

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden befasst sich an diesem Mittwoch mit zwei Verfassungsklagen im Zusammenhang mit der Polizeiausbildung im Land. In zwei mündlichen Verhandlungen (10.30 und 14.00 Uhr) beschäftigt sich das höchste Gericht des Landes erst mit einem sogenannten Normenkontrollantrag der oppositionellen AfD-Fraktion und dann mit einer gemeinsamen Klage der SPD- und der FDP-Opposition im Landtag. Es geht um das 2021 verabschiedete Landesgesetz zur Gründung der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) in Wiesbaden.

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Die AfD kritisiert, dieses Gesetz sei angesichts der einstigen Corona-Beschränkungen im Wiesbadener Landtag formell verfassungswidrig zustande gekommen. Es habe eine Verletzung der Beratungsfähigkeit des Landesparlaments und einen Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Plenarsitzungen gegeben.

SPD und FDP sehen bei der HöMS die Wissenschaftsfreiheit in Gefahr. Sie halten der schwarz-grünen Landesregierung «Etikettenschwindel» vor. Sie schmücke sich mit der Bezeichnung Hochschule, habe aber die Wissenschaftsfreiheit der Hochschule «entkernt». Das Innenministerium könne bei ihr «durchregieren». Das Ministerium hat dagegen früher mitgeteilt, die Landesregierung sei von der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Gründung der Hochschule überzeugt. Die HöMS bietet Studiengänge für Polizei- und Verwaltungsberufe an.