Urteil

Gericht: DB-Suchfunktion «Schnellste Verbindung» irreführend

Reisende können sich bei der Online-Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn im Netz oder auf der App die schnellste Verbindung anzeigen lassen. Ein Gericht hat allerdings Zweifel.

Der Schriftzug mit Logo steht an der Zentrale der Deutschen Bahn in Berlin. Foto: Fabian Sommer/dpa/Symbolbild
Der Schriftzug mit Logo steht an der Zentrale der Deutschen Bahn in Berlin.

Frankfurt/Main (dpa) - Die Deutsche Bahn hat im Streit um die voreingestellte Suchfunktion «Schnellste Verbindung anzeigen» bei ihrer Online-Fahrplanauskunft vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Frankfurt untersagte nach eigenen Angaben vom Montag wegen Irreführung das Anbieten der Suchoption (Beschluss vom 21. September 2023 Az. 6 W 61/23).

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