Staatsgerichtshof weist Klage wegen Rhein-Äußerung zurück
Die hessische AfD wehrt sich gegen eine Einstufung als Verdachtsfall für den Verfassungsschutz. Auch Ministerpräsident Rhein hatte sich dazu geäußert und dagegen ging die AfD vor. Der Staatsgerichtshof winkt aber ab.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Der Hessische Staatsgerichtshof hat eine Grundrechtsklage des AfD-Landesverbands wegen einer Äußerung von Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) über die Partei aus formalen Gründen zurückgewiesen. Grundsätzlich sei eine solche Klage einer Partei zwar zulässig, der Rechtsweg über die Fachgerichte aber noch nicht ausgeschöpft, teilte das Gericht am Montag in Wiesbaden zur Begründung mit.