Schröpfen und Blutegelbehandlung ohne Erlaubnis: Eröffnung
Ohne amtliche Genehmigung soll er sich als Heilpraktiker ausgegeben und Schröpf- und Blutegelbehandlungen vorgenommen haben. Jetzt muss sich der 35-Jährige vor dem Amtsgericht verantworten.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil er sich in 14 Fällen unberechtigt als Heilpraktiker ausgegeben und Patienten behandelt haben soll, hat sich seit Mittwoch ein 35 Jahre alter Mann vor dem Amtsgericht Frankfurt zu verantworten. Die Anklage legt ihm Verstöße gegen das Heilpraktikergesetz zur Last. Obwohl bereits einschlägig vorbestraft, warb er zwischen 2019 und Mitte vergangenen Jahres unter anderem im Internet für Schröpf- und Blutegelbehandlungen nach islamischer Tradition. Eine Zulassung als Heilpraktiker besaß der Therapeut jedoch nicht. Gleichwohl wies ihn ein Türschild an seiner Praxis in Frankfurt-Griesheim als solchen aus. Die Patienten zahlten für die Behandlung zwischen 30 und 50 Euro - deshalb lautet die Anklage zudem auf Betrug.