Amtsgericht Frankfurt

Bewährungsstrafe nach Behandlungen mit Blutegeln

Obwohl er keine amtliche Erlaubnis dazu hatte, behandelte ein Therapeut zahlreiche Patienten mit Blutegeln nach islamischen Ritus. Jetzt wurde er verurteilt.

Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht - Amtsgericht“ ist an der Fassade eines Gerichtsgebäudes angebracht. Foto: Arne Dedert/dpa
Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht - Amtsgericht“ ist an der Fassade eines Gerichtsgebäudes angebracht.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen Betruges und Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz ist ein 35 Jahre alter Mann am Dienstag vom Amtsgericht Frankfurt zu eineinhalb Jahren Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zusätzlich hat er 200 gemeinnützige Arbeitsstunden zu leisten. Der Therapeut hat nach Auffassung des Gerichts von 2019 bis in das vergangene Jahr bei 14 Patientinnen eine sogenannte Blutegel-Behandlung nach islamischen Ritus vorgenommen. Die Behandlungsmethode fällt in Deutschland unter die Beschränkungen des Heilpraktikergesetzes. Obwohl er im Internet dafür warb und auch entsprechende Schilder an seiner Praxis angebracht hatte, konnte er keine amtliche Erlaubnis vorweisen. 

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