Anklage nach fragwürdiger Behandlung mit Blutegeln
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen fragwürdiger Behandlungen mit Blutegeln hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen einen 34 Jahre alten Therapeuten erhoben. Wie Behördensprecherin Nadja Niesen am Freitag mitteilte, geht es um gewerbsmäßigen Betrug, Körperverletzung und Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz. Der Anklage zufolge soll der in Frankfurt-Griesheim ansässige Angeschuldigte zwischen 2019 und Mai dieses Jahres in 14 Fällen Blutreinigungen mittels Rasierklingen, Glashauben und lebenden Blutegeln vorgenommen haben, obwohl er die dafür erforderliche Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz nicht besessen habe.