Amtsgericht Weinheim verhandelt Cybergrooming-Fall
Der Angeklagte dachte, er würde mit einem zwölfjährigen Mädchen chatten. Doch als er seine sexuellen Fantasien mit ihr teilte, schnappte die Falle zu, die ihm das LKA gestellt hatte. Jetzt kam der Fall vor Gericht.
Ob soziales Netzwerk, Chatforum oder Gaming-Plattform: Viele Online-Angebote sind auch für Kinder interessant, um sich mit Freunden auszutauschen oder neue virtuelle Kontakte zu knüpfen. Täter mit pädophilen Neigungen nutzen die Anonymität dieser Plattformen aus. Oft bahnen sie die Kontakte mit ihren Opfern langsam an, machen Komplimente oder geben sich als aufmerksame Zuhörer. Doch irgendwann kommen sie auf sexuelle Themen zu sprechen, animieren ihre minderjährigen Opfer dazu, freizügige Bilder zu schicken, oder versenden selbst solche Fotos.