Urteilsverkündung

Mordversuche: Täter muss dauerhaft in Psychiatrie

Ein Mann leidet an Halluzinationen und Verfolgungswahn. An einem Nachmittag hört er wieder Stimmen und sticht auf zwei Nachbarn mit Messern ein. Ein Gericht trifft nun eine folgenschwere Entscheidung.

Das Frankfurter Landgericht. Foto: Helmut Fricke/dpa/Archivbild
Das Frankfurter Landgericht.

Oberursel/Frankfurt (dpa/lhe) - Wegen einer lebensgefährlichen Messerattacke auf zwei Nachbarn in einem Oberurseler Mehrfamilienhaus (Hochtaunuskreis) wird der Täter dauerhaft in einer speziellen psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Es handle sich in beiden Fällen um versuchten heimtückischen Mord, sagte der Vorsitzende Richter im Frankfurter Landgericht bei der Urteilsverkündung am Dienstag. «Es hätte jeden treffen können, der ihm in seinem Wahn in die Quere gekommen wäre.» Mit ihrer Entscheidung folgte die Schwurgerichtskammer den Anträgen von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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