Mann vor S-Bahn gestoßen - BGH hebt Urteil auf
Ein Mann stößt einen Kontrahenten vor eine S-Bahn. Dieser überlebt schwer verletzt, der Täter muss laut Gerichtsurteil dauerhaft in die Psychiatrie. Nun muss der Fall neu verhandelt werden.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Frankfurt wegen gefährlicher Körperverletzung aufgehoben. Konkret geht es um einen Fall, der sich im Jahr 2022 frühmorgens im S-Bahnhof Frankfurt-Rödelheim ereignete. Ein Mann hatte einen Kontrahenten nach einem Streit vor eine einfahrende S-Bahn ins Gleisbett gestoßen. Das Opfer hatte den Angriff schwer verletzt überlebt, der Zug konnte noch rechtzeitig bremsen. Die beiden angetrunkenen Männer waren aus nicht näher bekannten Gründen in Streit geraten.