Sicherheitsbehörden

Dienststellen-Wechsel von Polizisten soll auf den Prüfstand

Polizisten in Hessen müssen alle fünf Jahre ihre Dienststelle wechseln. Diese Vorgabe gilt erst seit Jahresbeginn - und sorgt für Debatten. Was sind die Argumente? Damit befasst sich auch der Landtag.

Polizisten in Hessen dürfen laut einem Erlass in der Regel nicht länger als fünf Jahre in derselben Dienststelle arbeiten. Das sorgt für Diskussionen. (Archivbild) Foto: Andreas Arnold/dpa
Polizisten in Hessen dürfen laut einem Erlass in der Regel nicht länger als fünf Jahre in derselben Dienststelle arbeiten. Das sorgt für Diskussionen. (Archivbild)

Wiesbaden (dpa/lhe) - Der Erlass für einen Wechsel der Dienststelle für hessische Polizisten alle fünf Jahre soll in mehreren Monaten auf den Prüfstand kommen. Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden zum Anfang 2024 in Kraft getretenen sogenannten Rotationsbeschluss, noch sei es zu früh, die Erfahrungen damit zu bewerten. «Ich will nach einem Jahr, also Anfang 2025, Bilanz ziehen und dann darüber entscheiden, ob und inwieweit der Erlass bestehen bleibt», ergänzte der oberste Dienstherr der hessischen Polizistinnen und Polizisten. Der Rotationsbeschluss soll an diesem Donnerstag (10.10.) auf Betreiben der AfD-Opposition auch Thema im Landtag sein.

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